- Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Gegenstand und Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Agentur „BRANDJUNG Agentur GmbH“, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Auftraggeber“ genannt, insbesondere für Dienstleistungen und/oder Werke auf dem Gebiet der Werbung und Werbetechnik. Die angebotenen Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergeben sich aus der von der BRANDJUNG Agentur entwickelten Konzeption, dem Angebot, den Aktionsvorschlägen bzw. den Einzelaufträgen und Kooperationsverträgen.

Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit in keiner schriftlichen Sondervereinbarung im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist.

Änderungen, Ergänzungen, sowie abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden zu dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von der BRANDJUNG Agentur schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferungsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

§2 Vertragsabschluss

Angebote sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Brief oder E-Mail zu den Bedingungen dieser AGB angenommen. Mündliche oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrem Wirksamwerden der schriftlichen Bestätigung per Brief oder E-Mail.

§3 Präsentationen und Konzepte

Kommt es nach einer Präsentation nicht zu einem Auftrag, so verbleiben folgende Dinge Eigentum der BRANDJUNG Agentur: Präsentationsunterlagen, Entwürfe, Ideen und damit verbundene Werke. Das bedeutet, dass der Kunde bzw. Veranstalter einer Ausschreibung oder eines Pitches das Präsentationsmaterial weder nutzen, noch bearbeiten oder als Basis für die Entwicklung eigener Konzepte/Materialien verwenden darf. Der Kunde ist verpflichtet, die in seinem Besitz befindlichen Unterlagen und Materialien mit Bezug zur Präsentation bei Nichterteilung des Auftrags an die BRANDJUNG Agentur zurück zu geben.

Kommt es nach einer Präsentation nicht zum Auftrag, hat die BRANDJUNG Agentur das Recht, die präsentierten Entwürfe und Ideen uneingeschränkt für andere Projekte zu nutzen.

Geben der Kunde oder seine Bevollmächtigten Präsentationsunterlagen oder Angebote der BRANDJUNG Agentur an Dritte weiter oder veröffentlichen, verbreiten, vervielfältigen oder verwenden sie diese Materialien, so verpflichtet dies den Kunden zur Honorarzahlung in Höhe der betreffenden Leistung an die BRANDJUNG Agentur. Diese Bezahlung bezieht sich auf das Angebot der BRANDJUNG Agentur bzw. auf die marktüblichen Konditionen, sofern kein Angebot vorliegt.

§4 Terminabsprachen

Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Auftraggeber erkennen die Beweiskraft durchgehender E-Mail-Korrespondenz an.

§5 Verbindlichkeit eines Auftrags

Für einen online, per Bestellformular oder Anfrage per E-Mail vom Auftraggeber erteilten Auftrag an die BRANDJUNG Agentur wird dem Auftraggeber per E-Mail eine Bestätigung zugesandt. Mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d. h., für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen ist der Preis laut Angebot zu entrichten.

§6 Auftragsablauf und Garantievereinbarung

Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt die BRANDJUNG Agentur die Arbeit auf und setzt die vereinbarten Leistungen um bzw. erstellt innerhalb der vereinbarten Frist einen entsprechenden Musterentwurf. Die bearbeiteten Punkte bzw. Webseiten werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat nur das Recht, nach Einsichtnahme der Bearbeitung bzw. des ersten Entwurfs Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen, wenn dies als Zusatzleistung im Angebot eindeutig definiert wurde. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis der aktuellen Preisliste. Der Stundensatz, beträgt, wenn er nicht im Angebot aufgeführt wurde, 120,00€ netto zzgl. Mehrwertsteuer.

§7 Pflichten und Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafikdesign bzw. Webdesign zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zulasten des Auftraggebers. Davon ausgenommen sind Bilder und Skripte, die die BRANDJUNG Agentur beschafft hat. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt die BRANDJUNG Agentur von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

§8 Kostenvoranschläge und Vergütung

Die BRANDJUNG Agentur rechnet ihre Leistungen auf Grundlage der festgelegten Stundensätze ab, sofern nicht anders vereinbart. Kostenvoranschläge sind nicht verbindlich. Wird die ursprüngliche Kalkulation bzw. der Kostenvoranschlag im Laufe des Projekts/Auftrags um mehr als 10 % überschritten, erfolgt eine Information an den Kunden.

Die BRANDJUNG Agentur hat auch in solchen Fällen legitime Honoraransprüche, in denen es vorab keinen Kostenvoranschlag gab. Wünscht der Kunde eine anderweitige Regelung, so ist dies in Schriftform festzuhalten – wobei E-Mail nicht ausreichend ist. Wurde schriftlich vereinbart, dass jeder Tätigkeit der BRANDJUNG Agentur ein durch den Kunden freigegebener Kostenvoranschlag voran gehen muss, gilt Folgendes: Ein Kostenvoranschlag gilt als freigegeben, wenn der Kunde ihm nach spätestens 7 Tagen nicht schriftlich widersprochen hat.

§9 Vergütung

Die Vergütung für die erbrachten Dienstleistungen (Korrektur, Texterstellung, Entwürfe, Reinzeichnungen, Programmierung etc.) sowie die Gewährung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste bzw. des im Angebot zugrunde gelegten Honorars.

§10 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme

Die Vergütung ist nach Abnahme der erbrachten Leistung fällig. Die BRANDJUNG Agentur stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, welche innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen ist.

§10a Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel ist von maximal einer Arbeitswoche, d.h., 5 Arbeitstagen, auszugehen) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch/künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Falls eine Abnahme nach Mahnung durch die BRANDJUNG Agentur auch nach maximal 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.

§10b Eine Nichtabnahme der reklamierten Korrektur bzw. des Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. die BRANDJUNG Agentur behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.

§10c Bei Zahlungsverzug kann die BRANDJUNG Agentur Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

§11 Rechnungen, Aufrechnungen und Zahlungen

Teilleistungen im Rahmen eines Projekts dürfen durch die BRANDJUNG Agentur in Rechnung gestellt werden, selbst wenn die Teilleistungen durch den Kunden noch nicht genutzt werden können. Die vereinbarten Preise sind Netto-Preise. Die Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn die Ansprüche durch die BRANDJUNG Agentur nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.

§12 Zahlungsbedingungen

Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der jeweils gültigen Preisliste, abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge fällig.

§13 Gewährleistung, Mängel

Die BRANDJUNG Agentur verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere uns überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Die BRANDJUNG Agentur verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z. B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. Die BRANDJUNG Agentur weisen darauf hin, dass auf der Homepage eingesetzte Fremd-Programme (Gästebücher, Fomular-Mailer etc.) unentdeckte Sicherheitsrisiken beinhalten können. Die BRANDJUNG Agentur haftet nicht für durch Mängel an Fremd-Programmen hervorgerufene Schäden.

§14 Treuebindung

Es existiert eine Treuebindung der BRANDJUNG Agentur an den Kunden. Dies verpflichtet die BRANDJUNG Agentur, ihre Beratung objektiv auf die Zielsetzung und das Interesse des Kunden auszurichten. Unter diesem Aspekt erfolgt auch die Auswahl Dritter. Die Auswahl Dritter erfolgt durch die BRANDJUNG Agentur unter dem Grundsatz einer ausgewogenen Balance zwischen Wirtschaftlichkeit und Projekterfolg im Kunden-Sinne – sofern kein ausdrückliches Mitspracherecht des Kunden zu diesem Thema vereinbart wurde.

§15 Haftungsbeschränkungen

Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet die BRANDJUNG Agentur bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§16 Eigenwerbung

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die BRANDJUNG Agentur die für den Auftraggeber erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als Referenz in ihren öffentlichen Galerien auf der Homepage und den sozialen Medien ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis ihrer Arbeiten verwenden darf. Eine Veröffentlichung der URL der durch die BRANDJUNG Agentur bearbeiteten Webseite nebst E-Mail-Adresse des Auftraggebers wird gestattet. DerAuftraggeber gestattet der BRANDJUNG Agentur, an angebrachter Stelle einen Link auf die erstellte Website anzubringen, wenn nicht schriftlich anders vereinbart.

§17 Eigentumsvorbehalt

Jede gelieferte/fertiggestellte Ware/Dienstleistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum der BRANDJUNG Agentur.

§18 Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentum, Vertragsstrafe

• Ausnahmslos alle durch die BRANDJUNG Agentur entwickelten Konzepte, Ideen, Entwürfe und Materialien (wie Druckvorlagen, Zeichnungen u. ä.) gelten als urheberrechtlich geschützte Werke i. S. d. §2 UrhG. Diese Leistungen dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung des Urhebers (BRANDJUNG Agentur) verwendet oder bearbeitet werden. Die komplette oder teilweise Nachahmung von Ideen, Konzepten, Entwürfen usw. ist nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlung durch den Kunden fällt eine Vertragsstrafe in Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars an die BRANDJUNG Agentur an.

• Bei Rechteübertragung findet § 31 Abs. 5 UrhG Anwendung. Grundlage der Rechteübertragung bilden die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der BRANDJUNG Agentur. Die Übertragung der Rechte erfolgt jedoch erst mit vollständiger Honorarzahlung an die BRANDJUNG Agentur. Die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte oder die Rechteübertragung für eine über die vertraglichen Vereinbarungen hinaus gehende Verwendung ist honorarpflichtig und muss von der BRANDJUNG Agentur bewilligt werden.

• Die BRANDJUNG Agentur hat einen Auskunftsanspruch hinsichtlich des Nutzungsumfangs.

• Die BARNDJUNG Agentur wird im Rahmen von Veröffentlichungen als Urheber aufgeführt.

• Erst mit vollständiger Honorarzahlung geht das Eigentum an den im Rahmen des Auftrags entwickelten Werken der BRANDJUNG Agentur vollständig an den Kunden über.

§19 Gerichtsstandort

Gerichtsstandort für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wesel. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§20 Schlussbestimmungen

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

Besondere Bedingungen

Leistungen zu Domains und Hosting

Die BRANDJUNG Agentur kann mit der Beantragung einer Domain beauftragt werden. Solch eine Domain wird jedoch erst verfügbar, wenn dies schriftlich durch die DENIC oder eine ähnliche Registrierungsstelle bestätigt wurde. Die BRANDJUNG Agentur haftet nicht dafür, dass die gewünschte Domain verfügbar ist. Ebenso wenig ist sie für die rechtliche Unbedenklichkeit der Domain zuständig. Es liegt in der Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass die Registrierung und Nutzung der Domain keine Rechte Dritter verletzt oder gesetzeswidrig ist.

Versäumt der Kunde die Zahlung von Domain- oder Hostinggebühren, so kann dies Nachteile bis hin zum Domain-Verlust zur Folge haben. Die BRANDJUNG Agentur ist nicht verantwortlich für derartige Nachteile durch die Nichtzahlung der Gebühren durch den Kunden.

Die BRANDJUNG Agentur ist nicht verantwortlich für die Sicherung von Daten des Auftraggebers, die auf einem externen virtuellen Server gespeichert werden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, Sicherungskopien dieser Daten anzufertigen – und sie im Fall eines Datenverlusts bei Bedarf der BRANDJUNG Agentur erneut zu übermitteln.

Bei der Datenübertragung in offenen Netzen kann der Datenschutz nicht zu 100 Prozent gewährleistet werden. Es muss dem Auftraggeber daher bewusst sein, dass beim Speichern von Daten auf einem virtuellen Server der Provider jederzeit Zugriff darauf hat. Zudem kann es zum Eingriff Dritter kommen. Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Sicherheit seiner Daten.

Die BRANDJUNG Agentur ist nicht verantwortlich dafür, ob sich ein virtueller Server für die Nutzung spezifischer Anwendungen bzw. Software eignet – und ebenso wenig, dass der Server permanent zur Verfügung steht. Für Internet-Störungen haftet die BRANDJUNG Agentur nicht, genauso wenig wie für anderweitige Störungen, die nicht durch die BRANDJUNG Agentur zu vertreten sind. Die BRANDJUNG Agentur behält sich vor, Inhalte des Auftraggebers zu sperren, die die Sicherheit oder Funktionalität des Dienstes beeinträchtigen, anstößig oder aus anderen Gründen unzulässig sind oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.

Der Auftraggeber ist zur Zahlung von allen Gebühren verpflichtet, die zur Erbringung der vertraglichen Leistung für die BRANDJUNG Agentur anfallen und durch diese verauslagt werden. Entstehen Kosten aufgrund der Verletzung der sogenannten Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, so hat er auch diese zu erstatten.

Agentur- und Gestaltungsleistungen

Die BRANDJUNG Agentur stellt dem Auftraggeber in seinem Auftrag erstellte Entwürfe u. ä. für die Freigabe online über das Internet zur Verfügung. Sie ist nicht verpflichtet, dem Kunden physische Korrekturabzüge für Druckprojekte zuzusenden. Sollen umfangreiche Änderung gegenüber den ursprünglich beauftragten Gestaltungsleistungen vorgenommen werden, ist dafür die Zustimmung der BRANDJUNG Agentur nötig. Dies gilt auch für nachträgliche Veränderungen durch den Auftraggeber an den freigegebenen Werken – sofern solche Veränderungen nicht schon im Vertrag vereinbart wurden.

Die BRANDJUNG Agentur behält sich vor, ihr eigenes Logo und einen Urheberhinweis in die freigegebenen Gestaltungsleistungen zu integrieren. Ebenso hat die BRANDJUNG Agentur das Recht, sofern dies möglich ist, die Gestaltungsleistung mit ihrer eigenen Webseite zu verlinken. Schutzvermerke und andere Rechtsvermerke übernimmt der Auftraggeber unverändert. Darunter fällt auch der Urheber-Hinweis im Quellcode. Nach der Freigabe haftet der Kunde für die Nutzung der Agenturleistung und stellt die BRANDJUNG Agentur von allen damit verbundenen Ansprüchen Dritter frei. Die BRANDJUNG Agentur darf die beauftragte Leistung sowie deren Vorstufen zur Eigenwerbung nutzen. Dies umfasst auch Werke, die vom Auftraggeber im Rahmen des Auftrags bereitgestellte Vorlagen enthalten.

Suchmaschinenoptimierung / SEO

Die BRANDJUNG Agentur nimmt OnPage- und OffPage-Maßnahmen vor, um das Ranking der Auftraggeber-Webseiten bei Google zu verbessern. Der Auftraggeber muss während der Vertragsdauer sämtliche eigenständigen SEO-Maßnahmen mit der BRANDJUNG Agentur abstimmen, um eventuelle nachteilige Überschneidungen zu vermeiden. Für OnPage-Veränderungen auf der Auftraggeber-Webseite übernimmt die BRANDJUNG Agentur keine Haftung. Sofern nicht anders vereinbart, gibt der Auftraggeber der BRANDJUNG Agentur Zugänge zu Trackingtools (wie bspw. Google Analytics) sowie FTP- bzw. CMS-Zugriff zu den relevanten Webseiten. Während des laufenden Vertrags müssen sämtliche Maßnahmen des Redesigns oder das Umgestalten der Seitenstruktur mit der BRANDJUNG Agentur abgestimmt werden. Für die Bewertung des Webseiten-Rankings ist, falls nicht anders vereinbart, der Index von google.de maßgeblich.

Google AdWords-Werbung / SEA

Die BRANDJUNG Agentur führt im Auftrag des Auftraggebers Kampagnen zur Werbung über Google AdWords mittels spezifischer Keywords vor. Hinsichtlich Anzeigenplatzierung und Preis pro Klick übernimmt die BRANDJUNG Agentur keine Gewährleistung.

Web-App und Native App

Die BRANDJUNG Agentur erstellt native oder Web-Apps im Kundenauftrag. Sie übergibt diese in Form von ausführbarem Code an den Auftraggeber. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Übergabe des Quellcodes oder Dokumentationsmaterials zur App-Entwicklung besteht nicht. Die BRANDJUNG Agentur übernimmt keine Gewährleistung hinsichtlich der Aufnahme einer App in die diversen App Stores und weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die durch die App Store-Betreiber festgelegten Bedingungen jederzeit ändern können. Dadurch kann es vorkommen, dass eine App selbst nach erfolgreicher Aufnahme später wieder aus dem App Store entfernt wird. Sofern nicht anders vereinbart, wird bei Vertragsende der von der BRANDJUNG Agentur vom Auftraggeber erteilte betriebene Account deaktiviert und dessen Inhalte werden gelöscht.

Stand: Januar 2023